Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGBs – Energiebüro Hüntling, Hauptstr. 31, 26683 Saterland
1.) Gegenstand des Vertrages
a.) Ist die Vermittlung von Strom- und Gaslieferungsverträgen.
b.) Darüber hinaus berät und betreut der Makler den Auftraggeber in allen Strom- und Gasangelegenheiten und verwaltet die jeweils bestehenden Verträge.
c.) Der Makler ist ein unabhängiger Strom- und Gasmakler. Er ist weder direkt noch indirekt an einer oder mehreren Strom,- Gasgesellschaften beteiligt und
steht wirtschaftlich auf der Seite des Auftraggebers, dessen Interessen er wahrzunehmen hat.
d.) Der Auftraggeber stellt dem Makler die für seine Tätigkeitsdurchführung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig zur Verfügung.
Zukünftige Änderungen zeigt der Auftraggeber dem Makler unverzüglich an.
2.) Leistungsumfang des Maklers
a.) Der Makler prüft den bestehenden Strom,- Gaslieferungsverträge des Kunden auf mögliche Einsparungen und stellt die Verträge entsprechend um, bzw.
schließt neue mit anderen Anbietern ab.
b.) Der Makler ist berechtigt, die bei Preiserhöhungen des Anbieters oder bei Vertragsablauf entstehenden Kündigungsrechte des Kunden für diesen auszuüben
und Neuverträge / Folgeverträge zu besten Konditionen abzuschließen.
Dies erfolgt, wenn hierdurch einen vorteilhafteren Endpreis für den Kunden zu erreichen ist, der aktuell auf dem Energiemarkt zur Verfügung steht.
c.) Der Makler überprüft aufgrund dieses Vertrages im Regelfall regelmäßig die bestehenden Strom-/Gasverträge auf mögliche Einsparungen und stellt ggf. die
Verträge um. Er informiert den Kunden über zu beachtende Kündigungsfristen und Änderungen der Vertragsbedingungen des Anbieters.
d.) Der Makler berücksichtigt bei seiner Tätigkeit nur Strom- und Gasanbieter, die eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten und
Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten. Ausländische Anbieter bleiben im Regelfall unberücksichtigt. Sofern die Marktverhältnisse es erfordern, ist es dem Makler freigestellt, Strom-/Gasverträge auch an im Dienstleistungsverkehr tätige Anbieter zu vermitteln. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.
e.) Der Makler übernimmt keine Haftung gegenüber dem Kunden, für den Fall, dass die Vertragsumstellung, bzw. der Neuabschluss mit dem
Versorgungsunternehmen, aus welchen Gründen auch immer, nicht erreicht werden kann. Auf den Vertragsabschluss des Versorgungsunternehmens mit dem
Kunden hat der Makler keinen Einfluss. Allein der Makler wählt das Versorgungsunternehmen aufgrund seiner Qualitätskriterien aus. Der Makler ist zur Entfaltung einer Tätigkeit nicht verpflichtet.
3.) Vollmacht
Die Vertretungsbefugnis des Maklers gegenüber dem Strom / Gasanbieter ergibt sich aus der vom Auftraggeber erteilten Vollmacht.
Die Vollmacht wird dem Makler in einer gesonderten Urkunde erteilt, welche Bestandteil dieses Vertrages ist.
4.) Mitwirkungsplicht
Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Makler alle Vertragsunterlagen des Energielieferanten (inkl. Vertragskonto, tatsächlichen Lieferbeginn) zur
Verfügung zu stellen. Um Ihnen durch unser Vertragsüberwachungssystem langfristig den bestmöglichen Service bieten zu können, müssen Sie uns stets die
aktuellen Unterlagen zur Verfügung stellen.
5.) Vergütung
Der Makler wird keine Rechnungen stellen oder schreiben, er wird von den Versorgern vergütet. Es sei denn es gibt gesonderte Vereinbarungen.
6.) Haftung
Siehe 2e
7.) Einwilligungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
Der Auftraggeber willigt ein, dass die vom Makler ausgesprochenen Anbieter im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen oder der
Vertragsdurchführung ergeben, an die für die Durchführung des Vertrages beteiligen Unternehmen übermitteln. Die Einwilligung gilt unabhängig vom
Zustandekommen des Vertrages auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Verträgen und bei künftigen Anträgen. Der Auftraggeber willigt
ferner ein, dass die Anbieter, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Vertragsangelegenheiten erforderlich ist, allgemeine Vertrags- Abrechnungs-
und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den Makler weitergeben. Der Auftraggeber willigt ein, vom Makler per Telefon, E-Mail,
WhatsApp und über andere Kommunikationswege über vertragliche Angelegenheit und sonstige Angebote informiert zu werden.
8.) Schlussbestimmungen Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der schriftlichen Form.
